Mindestkapital Aktiengesellschaft Schweiz
- businesschweiz
- Jun 21, 2024
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Um eine Aktiengesellschaft in der Schweiz zu gründen, benötigt man mindestens einen Gründer sowie ein Mindestkapital von 100.000 Schweizer Franken. Dieses Kapital muss vollständig eingezahlt werden, bevor die AG ins Handelsregister eingetragen werden kann. Die Einzahlung kann in Form von Bareinlagen oder Sacheinlagen erfolgen.
Des Weiteren muss die Gründung der Aktiengesellschaft von einem Notar beurkundet werden. Der Notar stellt die notwendigen Dokumente aus und übernimmt die Eintragung ins Handelsregister. Zudem muss die AG beim Handelsregisteramt angemeldet werden, um offiziell als Gesellschaft eingetragen zu werden.
Nach der Gründung der Aktiengesellschaft müssen regelmäßig Generalversammlungen abgehalten werden, in denen wichtige Entscheidungen getroffen werden. Zudem müssen die Jahresabschlüsse der AG von einem Revisor geprüft und beim Handelsregister eingereicht werden.
Insgesamt ist die Gründung einer Aktiengesellschaft in der Schweiz ein aufwendiger Prozess, der sorgfältig geplant und durchgeführt werden muss. Mit ausreichend Kapital, einer soliden Geschäftsidee und professioneller Unterstützung durch einen Notar und einen Revisor steht jedoch einer erfolgreichen Gründung nichts im Wege. Wer den Prozess der Aktiengesellschaftsgründung in der Schweiz erfolgreich abschließt, kann von den vielen Vorteilen dieser Rechtsform profitieren.
Suter Treuhand Consulting GmbH
Suter Treuhand ist ein renommierter Buchhalter und GmbH-Steuerberater mit Standorten in Zürich und Luzern. Das Unternehmen bietet professionelle Steuerberatungsdienstleistungen sowie umfassende Beratungsdienstleistungen für Firmengründungen an.
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